Das Honorarkonsulat des Königreichs Spanien sieht seine Aufgaben speziell in der Wahrung der Interessen spanischer Staatsbürger in Deutschland, aber auch die Kommunikation zwischen Interessenten in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft. Da es sich um eine repräsentative und ehrenamtliche Tätigkeit handelt, kann das Honorarkonsulat im Gegensatz zu einer Botschaft nicht alle amtlichen Leistungen anbieten und realisieren.
Das Honorarkonsulat unterstützt:
• die Weitergabe von Informationen auf deutscher und spanischer Seite
• den Kontakt zu offiziellen spanischen wie deutschen Regierungsstellen
• die Kontakte von Unternehmen auf deutscher wie spanischer Seite
• bei Fragen der Kommunikation zwischen Deutschland und Spanien
Nicht durch das Honorarkonsulat abgedeckt sind:
• Vergabe von Visa
• Ausstellung von Pässen, Personalausweisen, ID-Cards
• Ausstellung von Passersatzdokumenten
• Beurkundungen
• Echtheitsbestätigungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Ausstellung von Leichenpässen
• die Durchführung von Vernehmungen und Verhören
• Ausstellung von Beglaubigungen, Zertifizierungen
• Bearbeitung aller anderen offiziellen Dokumente
Im Notfall steht das Honorarkonsulat helfend zur Seite:
• bei der Vermittlung eines Rechtsbeistands
• bei der Vermittlung von medizinischer Hilfe
• ist Erst-Ansprechpartner für die Vermittlung von Notfallinformationen
Bitte wenden Sie sich in den oben genannten Fällen, in denen das Honorarkonsulat nicht zuständig ist, an die Spanische Botschaft in Berlin.
DIE SPANISCHE BOTSCHAFT
Botschaft des Königreichs Spanien in Deutschland
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Botschafter: S.E. Ricardo Martínez
Öffnungszeiten Konsularabteilung:
Mo bis Do: 09:00-14:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr (mit Termin)
Fr: 09:00-13:00 Uhr
Kontakt:
E-Mail:
Telefon: +49 30 254 007 - 0
Ausländernummer, Notariat: -7167
Visa, An- und Abmeldung, Passangelegenheiten: -7162
Standesamt, Geburten: -7163
Standesamt, Ehen: -7165
Standesamt, Sterbefälle und Staatsangehörigkeit: -7168
Wahlen: -7164
Sonstige Angelegenheiten: -7161